
Überführungen
Unsere Leistungen.
Verantwortung übernehmen.
Notwendiges regeln.
Entlastung der Angehörigen.
Selbstbestimmung.
Überführungen.
Wir überführen im gesamten Inland und Ausland. Um ins Ausland zu überführen, müssen bestimmte Vorschriften beachtet werden. Der Verstorbene muss in einem völlig abgedichteten Zinksarg eingebettet sein, welcher dann in einen Holzsarg eingelegt wird. Da der Zinksarg nicht mehr zu öffnen ist, werden auch Zinksärge mit „Fenstern“ in Kopfhöhe hergestellt, die es ermöglichen, den Verstorbenen noch einmal zu sehen.
Wichtig für den Transport ist der sogenannte „Leichenpass“, der von der ortspolizeilichen Behörde ausgestellt wird und gebührenpflichtig ist. Ebenso wird für Überführungen ins Ausland immer eine internationale Sterbeurkunde benötigt.
Wir haben bereits Erfahrungen gesammelt mit Überführungen nach:
- Frankreich
- Italien
- Jugoslawien
- Schweiz
- Österreich
- Portugal
- Griechenland



